Hat Ihnen Ihr Arzt eine Ergotherapie oder eine Logopädie verordnet und Sie wissen nun nicht genau, was auf Sie zu kommt? Im Folgenden erklären wir Ihnen den Ablauf von der Ausstellung des Rezeptes beim Arzt an bis zu Ihrer Genesung ganz genau.
Für eine therapeutische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung - also ein Rezept. Diese erhalten Sie, nach der Überprüfung der Behandlungsbedürftigkeit bei Ihrem Arzt. Der Arzt kann ein Allgemeinmediziner, ein Kinderarzt, ein Neurologe, ein HNO-Arzt, ein Orthopäde, ein Zahnarzt oder ein Kieferorthopädie sein. Ohne diese Verordnung ist keine Therapie möglich, da Logopädie und Ergotherapie grundsätzlich verschreibungspflichtig sind.
Vereinbaren Sie, am besten telefonisch, einen Termin mit uns. Bei einem ersten Gespräch besprechen wir unser weiteres Vorgehen. Des Weiteren erstellen wir in den ersten Stunden eine ausführliche therapeutische Diagnostik auf Grundlage welcher wir die Schwerpunkte und Therapieziele mit Ihnen gemeinsam formulieren.
Eine Prüfung der Behandlungsbedürftigkeit erfolgt bei Ihrem Arzt. Wird die Behandlungsbedürftigkeit bestätigt, stellt der Arzt eine Verordnung aus. Diese Verordnung (Rezept) ist zwingend erforderlich um die Therapie zu starten.
Rufen Sie in unserer Praxis an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Sie erreichen uns nicht sofort? Wen wir in Behandlungen oder außer Haus sind, haben wir keine Möglichkeit mit Ihnen persönlich am Telefon zu sprechen. Hinterlassen Sie dann bitte eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter. Bitte nennen Sie dabei Ihren Namen und die Telefonnummer, unter der wir Sie gut erreichen können. Wir rufen Sie gerne schnellstmöglich zurück.
Innerhalb unserer ersten Termine erstellen wir eine detaillierte logopädische und/oder ergotherpeutische Diagnostik. Wir stellen fest, in welchem Bereich und mit welchem Schwerpunkt eine Störung vorliegt. Gemeinsam mit Ihnen werden wir dann die weiteren Schritte bezüglich Ihrer Therapie besprechen.
Kosten
Gesetzlich Versicherte
Prinzipiell werden die Kosten für die Therapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Abwicklung ist gegenüber der Privatabrechnung sehr einfach. So bezahlen Erwachsene beispielsweise einen vorgeschriebenen Eigenanteil, welcher derzeit 10 % des Rezeptwertes + 10 Euro entspricht. Dieser Eigenanteil wird an uns entrichtet und wir übernehmen die weitere Administration. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass es unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, sich vom Eigenanteil größtenteils befreien zulassen. Diese Zuzahlungsbefreiung beziehungsweise Reduzierung auf 1 % des Familieneinkommens ist beispielsweise bei chronischen Krankheiten möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie bei Ihrer Krankenkasse oder sprechen Sie uns einfach an.
Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr bei den gesetzlichen Krankenversicherungen vom Eigenanteil befreit.
Privat Versicherte
Im Bereich der Privatversicherten gibt es keine vertraglichen Vereinbarungen zwischen Kassen, Ergotherapeuten und Logopäden. Auch gibt es keine amtliche Gebührenordnung. Wir schließen in diesem Fall einen individuellen Behandlungsvertrag mit Ihnen ab. Ihr Vertrag bei der privaten Krankenversicherung entscheidet darüber, in welcher Höhe die Therapiekosten übernommen werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir hierzu keine Aussage unsererseits treffen können. Zu Beginn der Behandlung haben Sie die Möglichkeit Ihrer Krankenkasse unsere Honorarvereinbarung zur Prüfung der Kostenübernahme zuzusenden.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können wir diese gerne besprechen.
Liebe Eltern
Unsere Aufsichtspflicht für Ihre Kinder endet mit dem Ende der Therapieeinheit. Wir möchten Sie bitten, stets pünktlich und persönlich Ihre Kinder in der Praxis abzuholen. Beim alleinigen Verlassen der Praxis und selbständigen Überqueren der Straße übernehmen wir keine Verantwortung.
Für weitere Informationen lesen Sie bitte unsere AGBs.